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EU-Kommission: Diese 9 iOS-Funktionen muss Apple für Drittanbieter öffnen

Nach der Öffnung des App-Stores verlangt die EU-Kommission jetzt, dass Apple viele iPhone-Funktionen für Drittanbieter zugänglich machen muss. Für Kund:innen bedeutet das mehr Vielfalt. Das Unternehmen kritisiert die EU hingegen.

3 Min.
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Nur mit Apple-Geräten lässt sich eine schnelle Kopplung durchführen. Die EU will das ändern. (Foto: t3n)

Nach dem Aufbrechen des App-Stores, der freien Browserwahl und der Änderung von Standard-Apps sieht die EU-Kommission weiteren Handlungsbedarf, um Apples weitgehend geschlossenes Ökosystem zu öffnen. Die EU verlangt im Zuge des Digital Markets Act (DMA) vom Unternehmen ein größeres Maß an Interoperabilität mit Produkten von Drittanbietern wie Smartwatches, Kopfhörern und Fernsehern – dabei handelt es sich nicht nur um Vorschläge, sondern feste Handlungsanweisungen.

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Unter anderem soll es verbundenen Geräten wie Smartwatches von Drittanbietern ermöglicht werden, auf Benachrichtigungen zugreifen zu können. Auch die Ausführung von Apps im Hintergrund soll für Fremdanwendungen geöffnet werden, zudem sollen NFC-Kommunikation, WLAN-Dateiübertragungen und Media-Casting ähnlich wie Airplay erlaubt werden.

Folgende iOS-Funktionen muss Apple für Drittanbieter öffnen

Im Detail verlangt die EU-Kommissionen die Öffnung folgender Funktionen und Schnittstellen für Drittanbieter auf dem iPhone:

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  • Benachrichtigungen: Mit iPhones verbundene Geräte wie Smartwatches sollten iOS-Benachrichtigungen anzeigen und darauf reagieren dürfen.
  • App-Ausführung im Hintergrund: iOS-Apps sollen die Möglichkeit erhalten, bestimmte Aktionen „im Hintergrund“ auszuführen. Als Beispiel wird die Synchronisierung von Wetterdaten auf einer Smartwatch angeführt, ohne dass bestimmte Apps im Vordergrund geöffnet sein müssen.
  • Automatische Audioumschaltung zwischen zwei Geräten muss erlaubt sein.
  • Apple muss die automatische WLAN-Verbindung für die Einrichtung und Konfiguration verbundener Geräte erlauben.
  • Annäherungsgesteuertes Pairing wie bei Airpods muss auch für Produkte anderer Hersteller erlaubt sein.
  • Peer-to-Peer-WLAN-Verbindungen mit hoher Bandbreite: Verbundene Hardware sollen dazu in der Lage sein, eine direkte WLAN-Verbindung zum Teilen großer Dateien herzustellen. Dies nennt sich auch Wi-Fi Direct.
  • Drahtlose Dateiübertragungen aus der Nähe: File-Sharing-Apps von Drittanbietern sollten Zugang zu denselben iOS-Funktionen haben wie Apples Airdrop. Derzeit funktioniert das nur mit wenigen Apps.
  • Media-Casting: Entwickler:innen sollten in der Lage sein, eine alternative Media-Casting-Lösung zu Apples Airplay zu entwickeln.
  • NFC-Nutzung im Lese-/Schreibmodus: Ermöglicht es Apps auf einem iPhone, mit angeschlossenen Geräten wie Ringen oder Armbändern zu kommunizieren, um ihnen Informationen wie beispielsweise Zahlungsdaten eines Nutzers oder einer Nutzerin zu übermitteln, die dann ohne die Anwesenheit des iPhones weiter verwendet werden können.

Kritik von Apple

In einer Stellungnahme, die t3n vorliegt, kritisiert Apple die EU-Vorgaben. Dort heißt es unter anderem: „Sie zwingen uns, neue Funktionen kostenlos an Unternehmen weiterzugeben, die sich nicht an dieselben Regeln halten müssen.“ Das sei schlecht für die Produkte und für die europäischen Nutzer:innen. Apple wolle aber „weiterhin mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten, um ihnen unsere Bedenken im Namen unserer Nutzer:innen zu vermitteln“.

Trotz der Kritik kooperiert Apple also weiterhin mit der EU, so das Unternehmen. Jedoch sei das Unternehmen nach wie vor davon überzeugt, dass das, was die EU von Apple verlangt werde, „die Ziele der EU, nämlich die Förderung von Wettbewerb und Innovation, nicht erreichen wird“.

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Die EU-Kommission hat Apple einen Zeitplan für die Umsetzung vorgelegt

Für jede dieser Anforderungen hat die EU-Kommission einen Zeitplan für die Umsetzung festgelegt. So müssen unter anderem iOS-Benachrichtigungen für Smartwatches und die Kopplungsanfrage bei Annäherung bis Ende 2025 in iOS-Betaversionen verfügbar sein – mit Ausnahmen. Die vollständige Implementierung soll bis zum 1. Juni 2026 in iOS erfolgt sein.

Für die Ausführung von Diensten im Hintergrund sollte Apple schon erste Maßnahmen in iOS 19 oder bis Ende 2025 integrieren. Sämtliche Funktionen sollten in iOS 20 oder bis Ende 2026 verfügbar sein, so die EU.

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Mehr Freiheit für EU-Bürger:innen

Für Konsument:innen in der EU dürfte die weitere Zwangsöffnung unter anderem eine größere Vielfalt bei der Auswahl von Kopfhörern bedeuten, die künftig ähnlich nahtlos mit iPhones genutzt werden können wie Apples eigene Airpods.

Das Gleiche gilt für Smartwatches: Derzeit ist es etwa nur mit einer Apple Watch möglich, iOS-Benachrichtigungen anzuzeigen und direkt vom Handgelenk zu beantworten. Da iOS die Ausführung von Apps im Hintergrund einschränkt, können Nicht-Apple-Smartwatches ihre Daten nicht im Hintergrund synchronisieren. Stattdessen ist es derzeit dafür erforderlich, die jeweilige iOS-Companion-App zu öffnen und sie so lange geöffnet zu lassen, bis die Synchronisierung abgeschlossen ist.

Bei der Umsetzung lässt die EU keine Tricks seitens Apple zu: Im Dokument wird explizit gefordert, dass die Interoperabilitätslösungen von Drittanbietern genauso effektiv sein müssen wie die von Apple. Sie „dürfen keine umständlicheren Systemeinstellungen oder zusätzliche Reibungsverluste für den Benutzer erfordern“.

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Diese iPhone-Funktionen kennst du vermutlich noch nicht

Diese iPhone-Funktionen kennst du vermutlich noch nicht Quelle: (Foto: t3n)

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