
Fast 60 Prozent der Deutschen haben im Lebenslauf gelogen.
(Foto: Shutterstock-Aaron Amat)
Wie weit würdest du gehen, um einen Job zu bekommen? Würdest du beispielsweise lügen? Wer jetzt mit Ja antwortet, befindet sich hierzulande in guter Gesellschaft, denn zumindest Lügen im Lebenslauf sind gar nicht so selten. Tatsächlich lügt jede beziehungsweise jeder zweite Deutsche im CV. Das zeigt eine Umfrage des Lebenslaufmuster-Portals CVapp.de. Fast 60 Prozent der Befragten geben zu, im Lebenslauf gelogen zu haben.
60 Prozent der Deutschen lügen im Lebenslauf
Interessant in dem Rahmen sind vor allem die Angaben, worüber gelogen wurde. Die Top-5-Lügen: Rund 79 Prozent haben über ihre Fähigkeiten und Kompetenzen gelogen, knappe 74 Prozent über das bisherige Gehalt und etwa 58 Prozent logen hinsichtlich ihrer vorherigen Stellenbezeichnungen. Rund 56 Prozent schönten Angaben zu den persönlichen Interessen und knappe 52 Prozent den Bildungsabschluss. Das Portal hat 3.000 Deutsche gefragt.
Entsprechend der Angaben könnte somit ein Junior-Sales-Manager mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro im CV erklärt haben, dass sie oder er im alten Job als Senior-Sales-Manager mit einem Bruttoeinkommen über 65.000 Euro im Jahr angestellt war. Aus der Mittleren Reife könnte somit schnell ein Abitur-Abschluss werden. Und anstatt ehrlich zu sagen, dass sie oder er gerne stundenlang Netflix guckt, wird jeden Tag gejoggt.
Dass diese Lügen offenbar häufig durchgehen, hängt möglicherweise damit zusammen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber nicht immer die Ressourcen haben, um die in jedem erhaltenen Lebenslauf aufgeführten Information gründlich zu überprüfen. Das erleichtert es unehrlichen Bewerberinnen und Bewerbern, im Bewerbungsverfahren weiterzukommen.
Dass derartige Lügen die Jobsuchenden aber auch einholen könnten, erklärt Fachanwalt Guido Völkel.
Zulässige und unzulässige Lügen – was ist ok?
Der Jurist für Arbeitsrecht sagt im t3n-Gespräch: „Der Arbeitgeber kann bei falscher Beantwortung grundsätzlich das Arbeitsverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten.“ Auch eine nachträgliche Kündigung sei somit möglich. Allerdings gibt er ebenso zu verstehen, dass es auch Lügen im Bewerbungsprozess gibt, die durchaus zulässig sind. Jobsuchende, die auf unzulässige Fragen nicht wahrheitsgemäß antworten, hätten nichts zu befürchten.
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