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Recht auf schnelles Internet: Ab dieser Geschwindigkeit gilt eure Verbindung bald als langsam

Das Recht auf schnelles Internet regelt, wie schnell der Internetanschluss mindestens sein muss. Bislang liegt die Grenze bei zehn Megabit pro Sekunde. Bald soll sie angehoben werden.

Quelle: dpa
3 Min.
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Wenn es mal wieder länger dauert, hilft vielleicht eine Messung der Internet­geschwindigkeit. (Foto: Chay_Tee/Shuttertock)

Das sogenannte Recht auf schnelles Internet kann künftig mehr Bürgerinnen und Bürgerinnen etwas bringen als bisher. Derzeit müssen alle Haushalte in Deutschland mindestens zehn Megabit pro Sekunde im Download bekommen können und 1,7 Megabit im Upload. Die meisten Haushalte können deutlich bessere Verbindungen bekommen, in entlegenen Gegenden kann es aber auch noch schlechter sein. Dort könnte der Rechtsanspruch dazu führen, dass die Betroffenen eine bessere Verbindung erzwingen können.

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Koalition will Mindestgrenzen anheben

Wie aus einem Schreiben der Bundestags­koalitions­fraktionen aus SPD, Grünen und FDP hervorgeht, soll dieses Mindestlevel noch dieses Jahr angehoben werden – und zwar auf 15 Megabit pro Sekunde im Download und fünf im Upload. Das Schreiben liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.

Durch die Erhöhung der Minimalwerte steigt die Anzahl der Adressen, die unter diesem Internetminimum liegen, laut Bundesnetzagentur von 1,8 auf 2,2 Millionen. Ein Teil davon befindet sich allerdings im Radius von Mobilfunkantennen, die die Mindestvorgaben erfüllen – wie viele das sind, ist unklar. Auch mit Satelliteninternet könnte dem Rechtsanspruch Genüge getan werden – wichtig ist hierbei, dass es „erschwinglich“ bleibt. Laut einer früheren Schätzung der Bundesnetzagentur, die sich auf die alte Minimalvorgabe bezog, galten bundesweit rund 400.000 Haushalte als unterversorgt. Nun sind es mehr.

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Bundestag ist am Zug

Am 3. Juli 2024 soll der Digitalausschuss des Bundestags über die Verordnungsänderung abstimmen und damit der Bundesnetzagentur grünes Licht geben, damit diese eine Verordnung entsprechend ändert. Die neue Regel wird vermutlich ab Spätsommer oder Herbst gelten.

Es geht um das „Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten“. Das wird auch als „Recht auf schnelles Internet“ bezeichnet, wenngleich die allermeisten Stadtbewohner die von dem Rechtsanspruch gedeckte Internetversorgung nicht als „schnell“ bezeichnen würden. Wo Fernsehkabel- oder Glasfaserinternet liegen, werden 1.000 Megabit pro Sekunde im Download angeboten. Mancherorts, wo Schneckentempo-Internet noch immer Realität ist, könnten die Minimalwerte hingegen durchaus eine Verbesserung sein.

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Besonders die Verbesserung des Uploads – immerhin eine Verdreifachung der bislang geltenden Vorgabe – ist wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher. Damit könnte es für standardmäßige Videokonferenzen gerade so reichen – bei mehreren Videokonferenzen, die gleichzeitig über einen Internetanschluss geführt werden, könnte es aber hapern. Und wenn Gamer im Haushalt leben und gern online spielen, dürfte es weiterhin lange Gesichter geben.

Politiker sprechen vom „Sicherheitsnetz“

„Mit der Erhöhung der Mindestbandbreiten spannen wir das digitale Sicherheitsnetz weiter auf für diejenigen, die bislang nicht mit schnellem Internet versorgt sind“, sagte der FDP-Bundestags­abgeordnete Maximilian Funke-Kaiser. Der Sozialdemokrat Johannes Schätzl betonte, dass die digitale Teilhabe zur gesellschaftlichen Teilhabe dazugehöre.

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Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, sagte über die Bedeutung des Rechts auf eine Internet­mindest­versorgung: „Das ist wie beim Mindestlohn: Die meisten bekommen mehr, weniger darf niemand haben.“ Man überprüfe den Mindestanspruch regelmäßig. „Mit den steigenden Anforderungen im Internetzeitalter dürfte das Mindestniveau auch in Zukunft weiter steigen.“

Mit Stirnrunzeln reagierten Verbraucherschützer. „Wir sind zwar froh, dass die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher nun einen höheren Anspruch in der Mindestversorgung bekommen“, sagte Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW. Leider komme diese Erhöhung aber zu spät, sie sei bereits für vergangenes Jahr versprochen gewesen.

Rechtsanspruch bislang ohne große Wirkung

Das „Recht auf schnelles Internet“ gibt es mit den niedrigeren Vorgaben schon seit 2021. Wirklich etwas gebracht hat es den Menschen in entlegenen Gegenden aber noch nicht. Erst im März dieses Jahres schritt die Bundesnetzagentur erstmals ein und verpflichtete einen Internetanbieter, einen Haushalt in Deutschland mit Internet zu versorgen.

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