
5,85 Millionen Euro will ein Mann von Apple sehen, weil seine – mittlerweile – Ex-Frau seine vermeintlich gelöschten iPhone-Nachrichten auf dem gemeinsam genutzten iMac gefunden hatte. Der Fund hatte dazu geführt, dass die Frau die Scheidung einreichte.
Unerwartet: iPhone speichert gelöschte Nachrichten auf dem Familien-Mac
Wie die Times berichtet, hatte der Mann über iMessage Treffen mit Prostituierten arrangiert. Danach hatte er die Nachrichten jeweils gelöscht. Er war dabei von der Annahme ausgegangen, dass Löschen bedeutet, dass die Nachrichten endgültig verschwunden wären. Dem war offenbar nicht so.
Der Mann behauptet nun, von Apple in die Irre geleitet worden zu sein. Das Unternehmen habe suggeriert, dass gelöschte Nachrichten endgültig entfernt würden.
Der Times sagte der Mann: „Wenn Ihnen gesagt wird, dass eine Nachricht gelöscht ist, haben Sie das Recht zu glauben, dass sie gelöscht ist.“ Den eingeklagten Schadensersatz hält er für gerechtfertigt, weil er nun wegen erheblicher emotionaler Belastungen dazu gezwungen sei, Beta-Blocker gegen Panikattacken einzunehmen.
Apple-Support liefert durchaus Hinweise
Die Londoner Anwaltskanzlei Rosenblatt arbeitet an einer Sammelklage gegen Apple und sucht weitere iPhone-Nutzer:innen, die durch ähnliche Vorfälle betroffen sind. Simon Walton von Rosenblatt erklärt: „In vielen Fällen informiert das iPhone den Nutzer, dass Nachrichten gelöscht wurden. Wie wir gesehen haben, ist das jedoch irreführend, da sie auf anderen verknüpften Geräten weiterhin vorhanden sind — etwas, das Apple seinen Nutzern nicht mitteilt.“
Ganz richtig ist diese Aussage nicht. Immerhin besagen Apples Support-Dokumente klar, dass das Löschen von Nachrichten auf einem Gerät sie von allen Geräten entfernt, die mit der gleichen iCloud verknüpft sind. Der Mann, der seine Prostitutierten-Kommunikation zu verschleiern suchte, hatte aber offenbar seine iCloud absichtlich nicht verknüpft, weshalb die Löschung nicht durchgegriffen haben soll.
Erfolgsaussicht unklar
Ob es tatsächlich zu der angestrebten Entschädigung kommt, ist unklar. Anwälte sehen dem Ansinnen jedoch nicht von vornherein negativ entgegen und können sich eine Verurteilung durchaus vorstellen. Apple hat sich zu dem Fall bislang nicht geäußert.
Vielleicht sollten es manche doch halten, wie es der Ex-Google-Chef Eric Schmidt einst empfahl: „Wenn du etwas tust, von dem du auf keinen Fall willst, dass jemand davon erfährt, dann solltest du es vielleicht einfach lassen.“